Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Zeitraum der Veröffentlichung
01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026
Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung
Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien während folgender Öffnungszeiten: Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Zusätzliche Einsichtstermine können nach Absprache flexibel vereinbart werden.
Rathaus, Zimmer 2.19
Ortsteil Schönwalde-Siedlung
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt / Ansprechpartner
Herr Fatih Cakmak
Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien
Telefon: (0 33 22) 24 84 30
E-Mail: bauamt@schoenwalde-glien.de
Hinweise
Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich in diesem Zeitraum zur Planung zu äußern. Die entsprechenden Unterlagen (siehe auch Downloads) werden im Internet veröffentlicht. Die Einsicht in die Unterlagen ist dort möglich über: Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien Darüber hinaus sind die Planunterlagen im genannten Zeitraum zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt (siehe oben). Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum per E-Mail, postalisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Schönwalde-Glien eingereicht werden (siehe oben). Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO finden Sie hier.
Geoportal der Gemeinde Schönwalde-Glien
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg
Downloads (PDF)
Vorentwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes (Stand März 2026) [0,9 MB]Begründung des Bebauungsplanes (Stand März 2026) [2,1 MB]
Umweltbericht mit Eingriffsregelungen (Stand März 2026) [2,3 MB]
Umweltbestandskarte (Stand März 2026) [0,2 MB]
Änderungsblatt zum Flächennutzungsplan [55,4 MB]
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes [2,9 MB]
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange [0,1 MB]
Einige Dateien lassen sich ggf. nicht direkt im Browser öffnen. Es wird empfohlen, diese vor dem Öffnen lokal abzuspeichern (Rechte Maustaste >> Ziel/Link speichern unter...). Zum Öffnen von PDF-Dateien nutzen Sie dann bitte einen beliebigen PDF-Betrachter.