Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 06 "In den Steigen" 2. Änderung, OT Schönwalde-Siedlung

Zeitraum der Veröffentlichung

05.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026

Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung

Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien
Rathaus, Zimmer 2.19
Ortsteil Schönwalde-Siedlung
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien

während folgender Öffnungszeiten:

Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontakt / Ansprechpartner

Herr Fatih Cakmak
Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien
Telefon: (0 33 22) 24 84 30
E-Mail: bauamt@schoenwalde-glien.de

Hinweise

Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich in diesem Zeitraum zur Planung zu äußern. Die entsprechenden Unterlagen (siehe auch Downloads) werden im Internet veröffentlicht. Die Einsicht in die Unterlagen ist dort möglich über:

Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien
Geoportal der Gemeinde Schönwalde-Glien
Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im genannten Zeitraum zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt (siehe oben).

Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum per E-Mail, postalisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Schönwalde-Glien eingereicht werden (siehe oben).

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweise zum Datenschutz:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO finden Sie hier.


Downloads (PDF)

Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 06 "In den Steigen" 2. Änderung (Stand Oktober 2025) [1,3 MB]
Planbegründung zum Bebauungsplan Nr. 06 "In den Steigen" 2. Änderung (Stand Oktober 2025) [1,5 MB]
Karte des räumlichen Geltungsbereiches [0,6 MB]